CINESTYRIA Filmcommission and Fonds
Filmförderung
Gefördert wird die Herstellung von TV- und Kinofilmen und Serien aller Genres, für alle Abspielformen sowie regionale Filmfestivals.
Förderbereiche:
- Herstellungsförderung
- Festivalförderung
- weitere Förderbereiche
Voraussetzungen für Herstellungsförderung
- ein inhaltlicher Steiermarkbezug
- eine relevante in- und ausländische Verwertung
- ein wirtschaftlicher Regionaleffekt (150 %)
Antragsberechtigt sind ausschließlich fachlich, künstlerische sowie filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene, freie Filmproduzent:innen in einer dafür zulässigen Rechtsform. Detaillierte Informationen finden Sie in den Richtlinien.
Voraussetzung für Festivalförderung
Förderbar sind regionale Filmfestivals und Filmtage in der Steiermark mit einer wesentlichen Relevanz nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinien. Antragsberechtigt sind ausschließlich fachlich, künstlerische sowie filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene Veranstalter:innen.
Voraussetzung für weitere Förderbereiche
In Ausnahmefällen ist es auch möglich weitere Bereiche des Filmschaffens zur Förderung zu beantragen. Ein Vorgespräch ist jedenfalls zu empfehlen.
Alle wesentlichen und detaillierten Informationen zur Einreichung finden sie auch in unseren Förderrichtlinien.